Hier finden Sie wichtige Grundinformationen zur Existenzgründung:
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Grundlagen der doppelten Buchführung

Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall zweimal festgehalten, eine Soll-Buchhaltung (links) auf einem und eine Haben-Buchung (rechts) auf einem anderen Konto.
Der Vorteil dieses Buchungssystems liegt darin:

Alle Buchungen müssen am Ende einer Periode (Tag, Monat, Jahr) in der Summe im Soll und Haben identisch sein. Rechenfehler können somit leichter festgestellt werden.
Alle Geschäftsvorfälle werden von vornherein sachbezogen auf Bestands- und Erfolgskonten der Gewinn- und Verlustrechnung zugewiesen.

  • Das Inventar
    Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchführung ist die Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögenswerte und Schulden in einem Inventar beim Start des Unternehmens sowie am Anfang und Ende eines Geschäftsjahres. Diese Bestandsaufnahme wird als Inventar bezeichnet.

  • Der Jahresabschluss
    besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen. Die Bilanz wird auf der Grundlage des Inventars aufgestellt. Um im Verlaufe eines Geschäftsjahres, spätestens nach Ablauf eines Geschäftsjahres, ein Inventarverzeichnis erstellen zu können und eine Gewinn- und Verlustrechnung durchführen zu können, müssen alle Geschäftsvorfälle zeitlich erfasst werden.
    Heutzutage gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Buchhaltung mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung durchzuführen. Existenzgründern wird empfohlen, ihre Buchführung von einem externen Buchhaltungsbüro durchführen zu lassen.

  • Die Überschussrechnung
    Auch die Existenzgründer, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, z.B. Kleingewerbetreibende und Freiberufler, müssen selbstverständlich ihren Gewinn versteuern.
    Diesen können sie durch eine einfache Überschussrechnung ermitteln. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Bei der Überschussrechnung bleiben die Bestände des Betriebsvermögens unberücksichtigt, so dass eine Beurteilung der Vermögensverhältnissse nicht möglich ist. Die steuerlichen Vorschriften über die "Absetzung für Abnutzung" (AfA) müssen allerdings berücksichtigt werden.

  • Das Kassenbuch
    Jeder Existenzgründer benötigt, auch wenn er die Buchführung extern durchführen lässt, eine Kasse für Kleinausgaben, wie Briefmarken, Nachnahme, Fahrtkosten u. dgl.. Diese Ausgaben müssen in einem Kassenbuch festgehalten werden.



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