Buchführung
Die Buchführung erfasst lückenlos alle baren und unbaren Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres.
Ihr Ziel ist es, zum Ende eines Geschäftsjahres den Stand des Vermögens und der Schulden
festzustellen und somit den Erfolg der Unternehmung zu ermitteln.
Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorschriften über Art und Umfang der Buchführung erlassen.
Diese richten sich je nach der Rechtsform und der Größe eines Unternehmens. Wenn eine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, muss ein Unternehmen laut Handelsgesetzbuch (HGB)
grundsätzlich alle Geschäftsvorfälle in Form einer doppelten Buchführung aufzeichnen und über das Geschäftsvermögen einen Jahresabschluss (Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen.
Systeme der Buchführung
Für kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme, die einfache und die doppelte Buchführung.
Von beiden Systemen hat sich die doppelte Buchführung auch in Kleinbetrieben so durchgesetzt, dass die
einfache Buchführung praktisch keine Bedeutung mehr hat.
Der Vorteil der doppelten Buchführung liegt darin, dass alle chronologisch anfallenden Geschäftsvorfälle sachlich nach ihrer Vermögens- und ihrer Erfolgswirkung
erfasst werden können. Demgegenüber werden bei der einfachen Buchführung die Geschäftsvorfälle nur in
zeitlicher Reihenfolge aufgezeichnet.
Bestandteile der doppelten Buchführung:
- doppelte Buchführung
Die doppelte Buchführung basiert auf dem Grundgedanken, von der Vielzahl der
Geschäftsvorfälle in einem Jahr diejenigen zusammenzufassen, die für die Zukunft von Bedeutung sind und diejenigen,
die nur noch einen Vergangenheitsbezug haben.
Für die Zukunft von Bedeutung sind am Ende eines Geschäftsjahres alle
Arten von Beständen, positive und negative. Als positive Bestände gelten alle Vermögensbestände (Anlagen, Warenlager,
Forderungen an Kunden und das Geld in der Kasse).
Negative Bestände sind Schulden wie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Lieferanten, also das fremde Kapital.
Aber auch die eigenen Geldmittel sind Schulden, nämlich Schulden des Unternehmers an den Eigner.
- Bilanz
Geschäftsvorfälle mit Zukunftsbezug werden auf Bestandskonten erfasst und diese am Ende eines Geschäftsjahres auf dem
Bilanzkonto zusammengefasst.
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva).
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